27. Januar 2021
Lockdown verlängert bis März 2021
- Einrichtungen der Freizeitgestaltung (Kultur, Sport, Kino) werden geschlossen
- Friseursalons und med. Fußpflege sollen ab 1. März öffnen dürfen
- Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen
- Maskenpflicht in der Fußgängerzone, Kölner und Düsseldorfer Straße im Bereich Berliner Platz bis Altstadt/Gerichtsstr.
- Maximal darf ein Haushalt eine weitere Person treffen.
- auf private Reisen (Übernachtungen soll verzichtet werden
- die Kontaktbeschränkung bleibt bestehen
- wann Schulen und Kitas wieder öffnen steht noch nicht ganz genau fest
- ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen sollen verstärkt geschützt werden
- besondere Regelungen für Gottesdienste